Air Arabia Maroc Entschädigung bei Verspätung und Flugausfall
Prüfen Sie, wieviel Geld Ihnen die Fluggesellschaft schuldet! Es ist kostenlos und dauert nur 2 Minuten.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte
Flüge der letzten 3 Jahre
Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU
Wir kümmern uns um die Verhandlungen
Wenn Ihr Air Arabia Maroc Flug verspätet war oder annulliert wurde, können Sie je nach Flugstrecke und Umständen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Entscheidend ist jedoch, ob Ihr Flug unter die europäische Fluggastrechte-Verordnung EG 261 fällt.
Da Air Arabia Maroc eine marokkanische und keine EU-Fluggesellschaft ist, gilt EG 261 nicht für alle Flüge zwischen Marokko und Europa. Flüge von der Schweiz nach Marokko können grundsätzlich geschützt sein, während für Flüge von Marokko in die Schweiz andere Voraussetzungen gelten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Verspätung, Flugausfall oder Nichtbeförderung haben und wann Ihnen eine Entschädigung zustehen kann.
oder
Alle Fluggesellschaften
Alle Länder
Keine Entschädigung, keine Gebühr
Welche Fluggastrechte gelten bei Air Arabia Maroc?
Bei einem Air Arabia Maroc Flug ab der Schweiz gelten die Fluggastrechte nach EG 261, obwohl Air Arabia Maroc keine Schweizer oder EU-Fluggesellschaft ist. Bei einem von Air Arabia Maroc durchgeführten Flug von Marokko in die Schweiz gilt EG 261 dagegen grundsätzlich nicht, da der Flug in einem Drittstaat startet und Air Arabia Maroc eine marokkanische Fluggesellschaft ist.
Fällt Ihr Flug unter EG 261, können Sie bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung je nach Situation Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, Betreuungsleistungen, eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises haben.
Ist Air Arabia Maroc eine EU-Fluggesellschaft?
Nein. Air Arabia Maroc ist eine marokkanische und keine EU-Fluggesellschaft. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Casablanca und untersteht der marokkanischen Luftfahrtbehörde.
Für Ihre Fluggastrechte ist das entscheidend: Bei Flügen ab der Schweiz oder der EU kann EG 261 unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft gelten. Bei Flügen aus Marokko in die Schweiz oder EU gilt EG 261 hingegen nur, wenn der Flug von einer Schweizer bzw. europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Da Air Arabia Maroc eine marokkanische Fluggesellschaft ist, sind von ihr durchgeführte Flüge ab Marokko grundsätzlich nicht durch EG 261 geschützt.
Wann gilt die EU-Verordnung EG 261 für Air Arabia Maroc?
EG 261 gilt für Air Arabia Maroc Flüge, die in der Schweiz, der EU, Norwegen oder Island starten. Dabei spielt es keine Rolle, dass Air Arabia Maroc eine marokkanische Fluggesellschaft ist.
Für Air Arabia Maroc bedeutet das konkret:
Schweiz → Marokko: EG 261 gilt.
EU → Marokko: EG 261 gilt.
Norwegen oder Island → Marokko: EG 261 gilt.
Marokko → Schweiz: EG 261 gilt bei einem von Air Arabia Maroc durchgeführten Flug grundsätzlich nicht.
Marokko → EU: EG 261 gilt bei einem von Air Arabia Maroc durchgeführten Flug grundsätzlich nicht.
Entscheidend sind somit vor allem der Abflugort und die ausführende Fluggesellschaft. Bei Umsteigeverbindungen kann die rechtliche Beurteilung zusätzlich von der gesamten Buchung und dem Reiseverlauf abhängen.
Welche Air Arabia Maroc Flüge sind durch die Fluggastrechte-Verordnung geschützt?
Air Arabia Maroc Flüge ab der Schweiz oder einem EU-Land fallen grundsätzlich unter die Fluggastrechte-Verordnung EG 261. Flüge in die umgekehrte Richtung, also von Marokko in die Schweiz oder EU, sind bei Air Arabia Maroc dagegen grundsätzlich nicht abgedeckt, da Air Arabia Maroc eine marokkanische Fluggesellschaft ist.
Air Arabia Maroc Flug von der Schweiz nach Marokko
Bei einem Air Arabia Maroc Flug von der Schweiz nach Marokko gilt EG 261. Das gilt unabhängig davon, dass Air Arabia Maroc keine Schweizer oder EU-Fluggesellschaft ist, denn für Flüge mit Abflug in der Schweiz ist die Herkunft der ausführenden Airline nicht entscheidend.
Wird Ihr Air Arabia Maroc Flug beispielsweise erheblich verspätet oder annulliert, können Sie deshalb die in EG 261 vorgesehenen Fluggastrechte geltend machen. Je nach Flugstörung und deren Ursache kann dazu auch ein Anspruch auf Entschädigung gehören.
Air Arabia Maroc Flug von Marokko in die Schweiz
Bei einem von Air Arabia Maroc durchgeführten Flug von Marokko in die Schweiz gilt EG 261 grundsätzlich nicht. Der Flug startet ausserhalb der Schweiz und EU, und Air Arabia Maroc ist als marokkanische Fluggesellschaft kein europäischer Carrier im Sinne dieser Regelung.
Allein die Tatsache, dass Ihr Zielflughafen in der Schweiz liegt, reicht daher nicht aus, um einen Air Arabia Maroc Flug unter EG 261 zu stellen.
Air Arabia Maroc Flüge zwischen der EU und Marokko
Air Arabia Maroc Flüge von einem EU-Land nach Marokko sind durch EG 261 geschützt. Das gilt beispielsweise für einen Air Arabia Maroc Flug von Frankreich, Deutschland, Italien oder Spanien nach Marokko.
Für die umgekehrte Richtung gilt etwas anderes: Ein von Air Arabia Maroc durchgeführter Flug von Marokko in ein EU-Land fällt grundsätzlich nicht unter EG 261, weil Air Arabia Maroc keine EU-Fluggesellschaft ist.
Zusammengefasst:
Schweiz → Marokko mit Air Arabia Maroc: EG 261 gilt
Marokko → Schweiz mit Air Arabia Maroc: EG 261 gilt grundsätzlich nicht
EU → Marokko mit Air Arabia Maroc: EG 261 gilt
Marokko → EU mit Air Arabia Maroc: EG 261 gilt grundsätzlich nicht
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Entschädigung bei einer Air Arabia Maroc Flugverspätung
Bei einer Air Arabia Maroc Flugverspätung können Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben, wenn Ihr Flug unter EG 261 fällt und Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden verspätet erreichen. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn Air Arabia Maroc nachweisen kann, dass aussergewöhnliche Umstände für die Verspätung verantwortlich waren.
Wann haben Sie bei einer Verspätung Anspruch auf Entschädigung?
Ein Anspruch auf Air Arabia Maroc Entschädigung bei Verspätung kann bestehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihr Flug fällt unter EG 261: Ein Flug von der Schweiz nach Marokko kann unter EG 261 fallen, ein von Air Arabia Maroc durchgeführter Flug von Marokko in die Schweiz dagegen grundsätzlich nicht.
Sie erreichen Ihr Endziel mindestens 3 Stunden später als ursprünglich geplant.
Die Ursache der Verspätung liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.
Es liegen keine aussergewöhnlichen Umstände vor, die Air Arabia Maroc trotz aller zumutbaren Massnahmen nicht hätte vermeiden können.
Ab welcher Verspätung besteht ein Entschädigungsanspruch?
Ab 3 Stunden Verspätung am Endziel kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Entscheidend ist nicht, wie spät Ihr Flug gestartet ist, sondern mit welcher Verspätung Sie Ihr endgültiges Reiseziel erreichen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und kann nach EG 261 250 €, 400 € oder 600 € betragen.
Wichtig: Die Schwellen von 2, 3 oder 4 Stunden, die je nach Flugdistanz gelten, betreffen die Betreuungsleistungen während der Wartezeit. Für den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung wegen Verspätung ist grundsätzlich eine Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden entscheidend.
Wann besteht trotz Verspätung kein Anspruch?
Nicht jede Air Arabia Maroc Flugverspätung führt zu einer Entschädigung. Kein Anspruch nach EG 261 besteht insbesondere, wenn der Flug nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt oder die Verspätung auf aussergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich auch mit allen zumutbaren Massnahmen nicht hätten vermeiden lassen.
Zu solchen Umständen können beispielsweise schwere Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder bestimmte Entscheidungen der Flugsicherung gehören. Gewöhnliche technische Probleme gelten dagegen nicht automatisch als aussergewöhnliche Umstände.
Ob tatsächlich ein Entschädigungsanspruch besteht, muss daher immer anhand der Flugstrecke, Dauer und Ursache der Verspätung geprüft werden.
Wie hoch ist die Flugentschädigung bei Air Arabia Maroc?
Bei einem durch EG 261 geschützten Air Arabia Maroc Flug können Sie je nach Flugstrecke Anspruch auf 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung haben. Entscheidend für die Höhe der Entschädigung ist grundsätzlich die Entfernung zwischen Abflugort und Endziel.
Die Entschädigung beträgt:
250 € bei Flugstrecken bis 1'500 km
400 € bei Flugstrecken zwischen 1'500 und 3'500 km
600 € bei Flugstrecken über 3'500 km
Bei einer Flugverspätung muss zusätzlich eine ausreichend grosse Verspätung am Endziel vorliegen. Auch bei einer Annullierung oder unfreiwilligen Nichtbeförderung kann Ihnen je nach den Umständen eine Entschädigung in dieser Höhe zustehen.
Wichtig: Die Höhe des Ticketpreises hat keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.
Entschädigung bei einem Air Arabia Maroc Flugausfall
Wurde Ihr Air Arabia Maroc Flug annulliert, können Sie bei einem durch EG 261 geschützten Flug Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden, welche Ersatzbeförderung Ihnen angeboten wurde und warum der Flug ausgefallen ist.
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss Air Arabia Maroc bei einer von EG 261 erfassten Annullierung grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Endziel anbieten.
Wann haben Sie bei einer Annullierung Anspruch auf Entschädigung?
Sie können Anspruch auf eine Air Arabia Maroc Entschädigung bei Flugausfall haben, wenn Ihr Flug unter EG 261 fällt und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden. Je nach Flugstrecke beträgt die mögliche Entschädigung 250 €, 400 € oder 600 €.
Bei einer kurzfristigen Annullierung kann der Entschädigungsanspruch entfallen, wenn Air Arabia Maroc Ihnen rechtzeitig eine geeignete Ersatzbeförderung anbietet:
7 bis 14 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug darf höchstens 2 Stunden früher starten und Sie weniger als 4 Stunden später ans Ziel bringen.
Weniger als 7 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug darf höchstens 1 Stunde früher starten und Sie weniger als 2 Stunden später ans Ziel bringen.
Wann entfällt der Entschädigungsanspruch?
Keine Entschädigung nach EG 261 ist geschuldet, wenn Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden. Der Anspruch kann ebenfalls entfallen, wenn Ihnen innerhalb der genannten Fristen eine geeignete Ersatzbeförderung angeboten wurde.
Auch bei aussergewöhnlichen Umständen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung, wenn Air Arabia Maroc nachweisen kann, dass sich die Annullierung trotz aller zumutbaren Massnahmen nicht hätte vermeiden lassen. Dazu können beispielsweise schwere Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder bestimmte Einschränkungen der Flugsicherung gehören.
Entschädigung bei Überbuchung und Nichtbeförderung
Wird Ihnen bei einem durch EG 261 geschützten Air Arabia Maroc Flug gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert, obwohl Sie rechtzeitig eingecheckt haben und über gültige Reisedokumente verfügen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung. Dies gilt beispielsweise, wenn Ihr Flug überbucht ist und Air Arabia Maroc Ihnen deshalb die Beförderung verweigert.
Bevor Passagiere unfreiwillig zurückgewiesen werden, muss Air Arabia Maroc zunächst nach Freiwilligen suchen, die ihren Sitzplatz gegen vereinbarte Leistungen aufgeben. Verzichten Sie freiwillig auf Ihren Platz, gelten die mit der Fluggesellschaft vereinbarten Bedingungen und nicht automatisch die Entschädigungsbeträge für eine unfreiwillige Nichtbeförderung.
Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung stehen Ihnen zusätzlich zur Entschädigung grundsätzlich Betreuungsleistungen sowie die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Endziel zu.
Kein Anspruch wegen Nichtbeförderung besteht dagegen, wenn Air Arabia Maroc die Beförderung aus vertretbaren Gründen verweigert, etwa wegen fehlender Reisedokumente, gesundheitlicher Gründe oder Sicherheitsbedenken.
Anschlussflug mit Air Arabia Maroc verpasst
Haben Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug mit Air Arabia Maroc verpasst, können Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Anschlussflüge Teil derselben Buchung sind, die Reise unter EG 261 fällt und Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden verspätet erreichen.
Entscheidend ist die Verspätung am Endziel Ihrer gesamten Reise, nicht die Verspätung des einzelnen Zubringerfluges. Haben Sie beispielsweise eine zusammenhängende Reise ab der Schweiz gebucht und verpassen wegen einer Flugverspätung Ihren Anschluss, kann für die Entschädigung die gesamte Verspätung bis zum endgültigen Reiseziel berücksichtigt werden.
Ein Entschädigungsanspruch kann bestehen, wenn:
die Flüge als einheitliche Buchung gebucht wurden,
die Reise in den Anwendungsbereich von EG 261 fällt,
Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden verspätet erreichen und
keine aussergewöhnlichen Umstände für die Verspätung verantwortlich waren.
Haben Sie die Flüge dagegen separat gebucht, werden sie grundsätzlich nicht als einheitliche Anschlussverbindung im Sinne dieser Regeln behandelt. Auch wenn Sie den Anschluss wegen langer Sicherheitskontrollen verpassen oder nicht rechtzeitig am Gate erscheinen, besteht daraus grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch nach EG 261.
Bei Anschlussverbindungen mit mehreren Fluggesellschaften kann die Beurteilung komplexer sein. Massgeblich sind unter anderem der Abflugort der gesamten Reise, die gemeinsame Buchung und die ausführenden Fluggesellschaften.
Betreuungsleistungen bei Air Arabia Maroc
Bei einem durch EG 261 geschützten Air Arabia Maroc Flug haben Sie bei längeren Wartezeiten Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen. Dazu gehören je nach Situation Verpflegung, eine Hotelübernachtung und der Transport zwischen Flughafen und Unterkunft. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn aussergewöhnliche Umstände die Flugstörung verursacht haben.
Wann haben Sie Anspruch auf Verpflegung?
Air Arabia Maroc muss Ihnen bei einer ausreichend langen Abflugverspätung Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten.
Der Anspruch auf Betreuungsleistungen beginnt bei:
2 Stunden Abflugverspätung bei Flügen bis 1'500 km
3 Stunden Abflugverspätung bei Flügen zwischen 1'500 und 3'500 km
4 Stunden Abflugverspätung bei Flügen über 3'500 km
Zusätzlich muss Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation angeboten werden.
Wann muss Air Arabia Maroc eine Hotelübernachtung übernehmen?
Verschiebt sich Ihr Abflug auf den folgenden Tag und ist deshalb eine Übernachtung notwendig, muss Air Arabia Maroc Ihnen grundsätzlich eine Hotelunterkunft kostenlos anbieten.
Dieser Anspruch kann auch bei einer Annullierung bestehen, wenn Sie auf eine Ersatzbeförderung warten müssen und dadurch eine Übernachtung erforderlich wird.
Welche Transportkosten müssen übernommen werden?
Ist eine Hotelübernachtung aufgrund der Flugstörung erforderlich, muss Air Arabia Maroc grundsätzlich auch den Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft sowie zurück zum Flughafen übernehmen.
Werden Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen nicht angeboten, können Sie notwendige und angemessene Ausgaben selbst bezahlen und deren Erstattung verlangen. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen und Belege auf.
Aussergewöhnliche Umstände bei Air Arabia Maroc
Bei aussergewöhnlichen Umständen kann Air Arabia Maroc von der Zahlung einer Entschädigung befreit sein. Dafür muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung oder Annullierung tatsächlich durch aussergewöhnliche Umstände verursacht wurde und sich die Flugstörung auch mit allen zumutbaren Massnahmen nicht hätte vermeiden lassen.
Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen können trotzdem bestehen. Aussergewöhnliche Umstände bedeuten daher nicht automatisch, dass Sie keine Fluggastrechte mehr haben.
Was gilt als aussergewöhnlicher Umstand?
Als aussergewöhnlich gelten grundsätzlich Ereignisse, die nicht Teil der normalen Tätigkeit einer Fluggesellschaft sind und ausserhalb ihrer tatsächlichen Kontrolle liegen.
Ob ein Ereignis als aussergewöhnlicher Umstand gilt, muss immer anhand des konkreten Falls beurteilt werden. Entscheidend ist nicht allein, dass Air Arabia Maroc keinen direkten Einfluss auf die Ursache hatte.
Welche Ereignisse können eine Entschädigung ausschliessen?
Zu den Ereignissen, die je nach Situation als aussergewöhnliche Umstände gelten können, gehören beispielsweise:
schwere Wetterbedingungen, die einen sicheren Flugbetrieb verhindern
politische Instabilität oder Unruhen
Sicherheitsrisiken
Entscheidungen oder Einschränkungen der Flugsicherung
Vogelschlag
bestimmte externe Streiks, die ausserhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen
Ein gewöhnlicher technischer Defekt am Flugzeug ist dagegen nicht automatisch ein aussergewöhnlicher Umstand. Technische Probleme, die im Rahmen des normalen Flugbetriebs auftreten, können grundsätzlich zum Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft gehören.
Wann muss Air Arabia Maroc trotzdem Entschädigung zahlen?
Air Arabia Maroc kann sich nicht allein darauf berufen, dass ein aussergewöhnliches Ereignis stattgefunden hat. Die Fluggesellschaft muss auch nachweisen, dass dieses Ereignis die Verspätung oder Annullierung verursacht hat und die Folgen trotz aller zumutbaren Massnahmen nicht vermieden werden konnten.
Hätte Air Arabia Maroc die erhebliche Verspätung oder Annullierung durch angemessene Massnahmen verhindern können, kann deshalb trotz des ursprünglichen Ereignisses ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Auch wenn aufgrund aussergewöhnlicher Umstände keine Entschädigung geschuldet ist, bleiben bei einem durch die Fluggastrechte-Verordnung geschützten Flug mögliche Ansprüche auf Betreuung, Verpflegung, Hotelunterkunft sowie je nach Situation Erstattung oder Ersatzbeförderung bestehen.
Über Air Arabia Maroc
Air Arabia Maroc ist eine marokkanische Fluggesellschaft mit Sitz in Casablanca. Sie führt Flüge von, nach und über Marokko durch und gehört zur Air Arabia Gruppe. Air Arabia Maroc ist dabei eine eigene Fluggesellschaft und nicht mit Air Arabia PJSC aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gleichzusetzen.
Air Arabia Maroc im Überblick
Air Arabia Maroc hat ihren Sitz in Casablanca und tritt unter dem Airline-Code 3O auf. Die Fluggesellschaft bedient internationale und nationale Verbindungen von und nach Marokko.
Für Fluggäste ist die Unterscheidung zu anderen Airlines der Gruppe besonders bei den Fluggastrechten relevant: Air Arabia Maroc ist eine marokkanische und keine EU-Fluggesellschaft.
Verhältnis zur Air Arabia Gruppe
Air Arabia Maroc gehört zur Air Arabia Gruppe, ist jedoch eine eigenständige marokkanische Fluggesellschaft. Zur Gruppe gehören unter anderem auch Air Arabia PJSC, Air Arabia Egypt und Air Arabia Abu Dhabi.
Welche Gesellschaft Ihren Flug tatsächlich durchführt, kann für Ihre Fluggastrechte entscheidend sein. Prüfen Sie deshalb bei Ihrer Buchung, welche Airline als ausführende Fluggesellschaft angegeben ist.
Gepäckbestimmungen bei Air Arabia Maroc
Wie viel Gepäck Sie bei Air Arabia Maroc mitnehmen können, hängt unter anderem von Ihrem Tarif und der gebuchten Strecke ab. Bei internationalen Flügen von und nach Marokko unterscheiden sich insbesondere die Leistungen für das Aufgabegepäck zwischen den Tarifen Basic, Value und Ultimate.
Prüfen Sie die für Ihre Buchung geltenden Gepäckbestimmungen vor dem Abflug, da zusätzliche oder schwerere Gepäckstücke kostenpflichtig sein können.
Handgepäck bei Air Arabia Maroc
Bei Air Arabia Maroc dürfen Sie derzeit ein Handgepäckstück bis 7 kg mit in die Kabine nehmen. Es darf maximal 55 × 40 × 20 cm gross sein.
Zusätzlich ist ein persönlicher Gegenstand bis 3 kg erlaubt, beispielsweise eine Hand- oder Laptoptasche. Dieser darf maximal 25 × 33 × 20 cm gross sein. Zusammen dürfen Handgepäck, persönlicher Gegenstand und Duty-free-Einkäufe die zulässigen Gewichtsgrenzen nicht überschreiten.
Aufgabegepäck bei Air Arabia Maroc
Das enthaltene Aufgabegepäck hängt bei internationalen Air Arabia Maroc Flügen vom gebuchten Tarif ab. Nach den aktuell veröffentlichten Tarifbedingungen gilt:
Basic: Aufgabegepäck ist kostenpflichtig
Value: 15 oder 20 kg Aufgabegepäck
Ultimate: 30 kg Aufgabegepäck
Zusätzliches Aufgabegepäck kann je nach Strecke und Verfügbarkeit gebucht werden. Für einzelne aufgegebene Gepäckstücke gilt ein Höchstgewicht von 32 kg und ein maximales Gesamtmass von 158 cm aus Länge, Breite und Höhe.
Fordern Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung Ihres Air Arabia Maroc Fluges mithilfe von AirHelp

Häufig gestellte Fragen zu Air Arabia Maroc
Wer erhält die Entschädigung bei einer Geschäftsreise mit Air Arabia Maroc?
Grundsätzlich steht die Flugentschädigung dem betroffenen Passagier zu, auch wenn der Arbeitgeber das Flugticket bezahlt hat. Abweichende Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jedoch Einfluss darauf haben, wer die Zahlung letztlich erhält.
Fallen Gepäckprobleme bei Air Arabia Maroc unter EG 261?
Nein. Verspätetes, verlorenes oder beschädigtes Gepäck fällt nicht unter die Entschädigungsregeln von EG 261. Für Gepäckprobleme können stattdessen insbesondere Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen relevant sein.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Air Arabia Maroc Entschädigung?
Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte oder andere Reisedokumente sowie Mitteilungen von Air Arabia Maroc zur Flugstörung auf. Heben Sie ausserdem Rechnungen und Belege für zusätzliche Ausgaben wie Mahlzeiten, Hotel oder Transport auf.
Was gilt, wenn mein Flug von Air Arabia Maroc verkauft, aber von einer anderen Airline durchgeführt wird?
Für die Anwendung von EG 261 ist grundsätzlich die ausführende Fluggesellschaft entscheidend. Wird Ihr Flug von einer anderen Airline durchgeführt, kann deren Status insbesondere bei einem Flug von Marokko in die Schweiz oder EU entscheidend dafür sein, ob EG 261 gilt.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Keine Beeinträchtigungen gemeldet