easyJet Switzerland Entschädigung: Fluggastrechte bei Verspätung, Flugausfall und Erstattung
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Eine Flugverspätung, ein Flugausfall oder eine Nichtbeförderung mit easyJet Switzerland kann je nach Flugstrecke und den geltenden Fluggastrechten zu einer Entschädigung von bis zu 600 €, einer Ticketerstattung oder umfassenden Betreuungsleistungen führen. Welche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem vom Abflugort, der Flugroute, der ausführenden Fluggesellschaft und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen ab.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann bei einer Störung Ihres easyJet Switzerland Fluges die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder vergleichbare schweizerische Fluggastrechte gelten können, welche Rechte Sie bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen, verpassten Anschlussflügen oder Gepäckproblemen haben und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
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Ihre Fluggastrechte bei einer Störung mit easyJet Switzerland
Wenn Ihr Flug mit easyJet Switzerland verspätet ist, annulliert wurde oder Sie aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden, können Ihnen je nach den Umständen Entschädigungs-, Erstattungs- oder Betreuungsansprüche zustehen. Welche Rechte gelten, hängt unter anderem von der Flugstrecke, dem Abflugland, der ausführenden Fluggesellschaft und den jeweils anwendbaren Fluggastrechten ab.
Neben einer möglichen Entschädigung von bis zu 600 € können Reisende in bestimmten Fällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelübernachtungen, Transfers, eine Umbuchung oder die Erstattung des Ticketpreises haben. Welche Leistungen im Einzelfall in Betracht kommen, richtet sich nach der Art der Flugstörung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben
Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht nicht bei jeder Flugstörung. Entscheidend sind unter anderem die Ursache der Störung, die tatsächliche Ankunftsverspätung sowie die gesetzlichen Regelungen, die auf Ihren Flug anwendbar sind. Ob und wann die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder vergleichbare schweizerische Fluggastrechte gelten können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Leistungen Ihnen zusätzlich zustehen
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung können Fluggesellschaften verpflichtet sein, ihre Passagiere während längerer Wartezeiten zu unterstützen. Dazu gehören je nach Situation unter anderem Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten, Hotelunterkünfte, Transfers sowie eine Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung.
Entschädigung, Erstattung oder Betreuungsleistungen: Die Unterschiede
Diese Ansprüche verfolgen unterschiedliche Zwecke und können teilweise nebeneinander bestehen:
Entschädigung: Ein pauschaler finanzieller Ausgleich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ticketerstattung: Rückzahlung des Flugpreises, wenn Sie Ihre Reise unter bestimmten Voraussetzungen nicht antreten oder fortsetzen möchten.
Betreuungsleistungen: Unterstützung während der Wartezeit, beispielsweise durch Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelunterbringung, wenn dies erforderlich ist.
Entschädigung bei einer easyJet Switzerland Flugverspätung
Eine Flugverspätung mit easyJet Switzerland kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € begründen. Ob ein Anspruch besteht, hängt insbesondere davon ab, welche Fluggastrechte auf Ihren Flug anwendbar sind, wie groß die Verspätung bei der Ankunft war und weshalb es zu der Verspätung gekommen ist.
Neben einer möglichen Entschädigung können Ihnen bei längeren Wartezeiten auch Betreuungsleistungen, eine Umbuchung oder andere Unterstützungsleistungen zustehen.
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Voraussetzungen für eine Entschädigung
Sie können bei einer easyJet Switzerland Flugverspätung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn Ihr Flug unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder entsprechende schweizerische Fluggastrechte fällt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
Ihr Flug startet in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz.
Sie erreichen Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung.
Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Sie verfügen über eine bestätigte Buchung und haben die Check-in-Fristen eingehalten.
Ob Ihr Flug nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder nach schweizerischen Fluggastrechten beurteilt wird, hängt insbesondere von der Abflugroute und der ausführenden Fluggesellschaft ab.
Ab wann eine Verspätung relevant wird
Nicht jede Verspätung führt automatisch zu einer Entschädigung. Für einen möglichen Anspruch ist in der Regel die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel entscheidend und nicht die Verspätung beim Abflug.
Bereits vor einer möglichen Entschädigung können Ihnen jedoch abhängig von der Dauer der Wartezeit und den geltenden Fluggastrechten Betreuungsleistungen zustehen, beispielsweise Mahlzeiten, Getränke oder bei Bedarf eine Hotelunterbringung.
Bis zu 600 € Entschädigung möglich
Erfüllt Ihre Flugverspätung die gesetzlichen Voraussetzungen, können Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben. Die konkrete Höhe richtet sich nach den jeweils anwendbaren Fluggastrechten und unter anderem nach der Flugstrecke.
Entschädigung bei einem easyJet Switzerland Flugausfall
Wird Ihr easyJet Switzerland Flug annulliert, können Sie je nach Flugstrecke und den geltenden Fluggastrechten Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, einen Ersatzflug oder die Erstattung Ihres Ticketpreises haben. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie über den Flugausfall informiert wurden und weshalb der Flug annulliert wurde.
Wann besteht Anspruch auf eine Entschädigung?
Sie können bei einem easyJet Switzerland Flugausfall Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
Ihr Flug fällt unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder entsprechende schweizerische Fluggastrechte.
Die Annullierung wurde Ihnen weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug mitgeteilt.
Die Fluggesellschaft hat Ihnen keinen Ersatzflug angeboten, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, oder der angebotene Ersatzflug erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Der Flugausfall wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Ersatzflug oder Ticketerstattung
Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die Fluggesellschaft grundsätzlich die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung und einer Erstattung des Ticketpreises anbieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Option für Sie sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Ihre Reise weiterhin antreten möchten.
Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Entschädigung bei Überbuchung und Nichtbeförderung
Wird Ihnen trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Check-in die Beförderung auf einem easyJet Switzerland Flug verweigert, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Darüber hinaus haben Sie je nach den geltenden Fluggastrechten häufig Anspruch auf einen Ersatzflug, eine Ticketerstattung sowie Betreuungsleistungen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Sie können Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere, wenn:
Ihr Flug unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder entsprechende schweizerische Fluggastrechte fällt.
Sie über eine bestätigte Buchung verfügen.
Sie rechtzeitig zum Check-in und Boarding erschienen sind.
Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wurde, beispielsweise aufgrund einer Überbuchung.
Kein Anspruch besteht in der Regel, wenn Ihnen die Beförderung aus berechtigten Gründen verweigert wurde, etwa wegen fehlender Reisedokumente, Sicherheitsbedenken oder eines verspäteten Erscheinens am Gate.
Was ist eine Nichtbeförderung?
Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft Ihnen den Einstieg in das Flugzeug verweigert, obwohl Sie eine gültige Buchung besitzen, alle Reisevoraussetzungen erfüllen und rechtzeitig zum Check-in und Boarding erschienen sind.
Eine Überbuchung ist einer der häufigsten Gründe für eine Nichtbeförderung. Sie kann jedoch auch aus anderen Gründen erfolgen.
Welche Rechte habe ich bei einer Überbuchung?
Wird Ihr easyJet Switzerland Flug überbucht und Sie werden deshalb nicht befördert, haben Sie – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unter anderem Anspruch auf:
eine Entschädigung von bis zu 600 €
einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises
Betreuungsleistungen, beispielsweise Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelunterbringung bei längeren Wartezeiten
Anschlussflug mit easyJet Switzerland verpasst
Wenn Sie Ihren Anschlussflug mit easyJet Switzerland aufgrund einer Flugverspätung oder Annullierung verpassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Entscheidend ist unter anderem, ob beide Flüge Teil derselben Buchung sind und welche Fluggastrechte auf Ihre Reise Anwendung finden.
Wann besteht Anspruch auf eine Entschädigung?
Sie können Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung eines vorherigen easyJet Switzerland Fluges verpassen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
Beide Flüge wurden im Rahmen derselben Buchung gebucht.
Für Ihre Reise gelten die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder entsprechende schweizerische Fluggastrechte.
Sie erreichen Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als geplant.
Die Verspätung oder Annullierung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
Was gilt bei getrennten Buchungen?
Bei getrennt gebuchten Flügen besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Entschädigung für den verpassten Anschlussflug. Die Fluggesellschaft ist grundsätzlich nur für die Durchführung des jeweils gebuchten Fluges verantwortlich.
Eine Ausnahme kann bestehen, wenn beide Flüge trotz getrennter Buchung rechtlich als zusammenhängende Reise behandelt werden. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
Muss easyJet Switzerland mich kostenlos umbuchen?
Kann Ihnen die Fluggesellschaft aufgrund einer Verspätung oder Annullierung den gebuchten Anschluss nicht mehr ermöglichen und bestehen entsprechende Fluggastrechte, muss sie Ihnen grundsätzlich eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel anbieten. Ist dies nicht möglich oder möchten Sie die Reise nicht fortsetzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ticketerstattung in Betracht kommen.
EasyJet Switzerland Betreuungsleistungen am Flughafen
Kommt es bei einem easyJet Switzerland Flug zu einer erheblichen Verspätung oder Annullierung, haben Sie je nach den geltenden Fluggastrechten Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Dazu können Mahlzeiten und Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten, eine Hotelunterbringung sowie der Transfer zwischen Flughafen und Hotel gehören.
Welche Betreuungsleistungen stehen mir zu?
Je nach Dauer der Wartezeit und den geltenden Fluggastrechten kann Ihnen easyJet Switzerland unter anderem folgende Betreuungsleistungen bereitstellen:
Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang
Möglichkeit zur Kommunikation, beispielsweise Telefonate oder E-Mails
Hotelunterbringung, wenn eine Übernachtung erforderlich wird
Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Diese Leistungen müssen unabhängig davon erbracht werden, ob später zusätzlich ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht.
Ab wann habe ich Anspruch auf Betreuungsleistungen?
Der Anspruch auf Betreuungsleistungen entsteht bereits während der Wartezeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ab wann die Fluggesellschaft Unterstützung leisten muss, richtet sich insbesondere nach der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke.
Was kann ich tun, wenn easyJet Switzerland keine Betreuungsleistungen anbietet?
Bietet Ihnen easyJet Switzerland trotz bestehendem Anspruch keine Betreuungsleistungen an, können Sie notwendige und angemessene Ausgaben, beispielsweise für Mahlzeiten oder eine Hotelübernachtung, in vielen Fällen zunächst selbst bezahlen und anschließend eine Erstattung verlangen.
Bewahren Sie dafür Quittungen und Belege sorgfältig auf, damit Sie Ihre Ausgaben später nachweisen können.
Über easyJet Switzerland
easyJet Switzerland ist eine Schweizer Fluggesellschaft mit Sitz am Flughafen Genf und Teil der easyJet Group. Die Airline führt Kurz- und Mittelstreckenflüge innerhalb Europas durch und bedient zahlreiche Urlaubs- und Städtereiseziele. Für Fluggäste gelten je nach Flugroute und ausführender Fluggesellschaft die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder entsprechende schweizerische Fluggastrechte.
easyJet Switzerland wurde 1999 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der easyJet Group. Die Airline betreibt ihre Flüge unter der Marke easyJet und verbindet die Schweiz mit zahlreichen Zielen in Europa. Zu den wichtigsten Drehkreuzen gehören Genf und Basel-Mulhouse.
Verhältnis zur easyJet Group
easyJet Switzerland ist eine eigenständige Fluggesellschaft innerhalb der easyJet Group. Neben easyJet Switzerland gehören auch easyJet UK und easyJet Europe zur Unternehmensgruppe. Welche Gesellschaft Ihren Flug tatsächlich durchführt, erkennen Sie an der Buchungsbestätigung oder Bordkarte. Für die Beurteilung Ihrer Fluggastrechte kann die ausführende Fluggesellschaft eine wichtige Rolle spielen.
Gepäckbestimmungen bei easyJet Switzerland
Bei easyJet Switzerland ist ein kleines Handgepäckstück im Ticketpreis enthalten, das unter den Vordersitz passen muss. Größeres Handgepäck sowie Aufgabegepäck sind je nach gebuchtem Tarif oder als Zusatzleistung verfügbar. Die zulässigen Maße und Freigepäckmengen können je nach Tarif und Buchung variieren. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die für Ihre Buchung geltenden Gepäckbestimmungen.
Bordservice bei easyJet Switzerland
easyJet Switzerland ist eine Low-Cost-Airline. Kostenlose Mahlzeiten oder Getränke gehören daher in der Regel nicht zum Standardangebot. Während des Fluges können Passagiere jedoch Speisen, Getränke und weitere Produkte aus dem Bordverkauf erwerben. Zusätzliche Leistungen wie Sitzplatzreservierungen oder Priority Boarding können bereits bei der Buchung oder nachträglich hinzugebucht werden.
Häufig gestellte Fragen zu easyJet Switzerland
Sind Flüge mit easyJet Switzerland durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt?
Ja, viele Flüge von easyJet Switzerland fallen unter die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ob die EU-Verordnung oder vergleichbare schweizerische Fluggastrechte gelten, hängt unter anderem von der Flugroute und der ausführenden Fluggesellschaft ab.
Kann ich bei einer Flugverspätung von easyJet Switzerland eine Entschädigung erhalten?
Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. Kein Anspruch besteht in der Regel, wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache der Verspätung waren.
Habe ich auch bei einem annullierten easyJet Switzerland Flug Anspruch auf Entschädigung?
Ja, auch bei einer Flugannullierung kann ein Entschädigungsanspruch bestehen. Entscheidend ist unter anderem, wann Sie über die Annullierung informiert wurden und ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Was sollte ich tun, wenn mein easyJet Switzerland Flug verspätet oder annulliert wurde?
Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte und alle Belege auf und dokumentieren Sie die tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten. Diese Unterlagen helfen dabei, einen möglichen Anspruch auf Entschädigung oder Kostenerstattung nachzuweisen.
Erhalte ich auch bei einer Pauschalreise mit easyJet Switzerland eine Entschädigung?
Ja. Auch wenn Ihr easyJet Switzerland Flug Teil einer Pauschalreise ist, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich einen Ersatzflug von easyJet Switzerland akzeptiert habe?
Ja. Die Annahme eines Ersatzfluges schließt einen Entschädigungsanspruch nicht automatisch aus. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt unter anderem davon ab, wann Sie über die Flugänderung informiert wurden und mit welcher Verspätung Sie Ihr Endziel erreichen.
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