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EasyJet verlässt den Flughafen Leeds Bradford und stellt am 5. Januar 2027 5 Strecken ein

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Recht auf Entschädigung

Überprüft von Matteo Floris

Letzte Aktualisierung: 25. August 2026

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Betroffene Flughäfen

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Betroffene Fluggesellschaften

Überblick über die Beeinträchtigung

EasyJet wird nach den letzten Flügen am 5. Januar 2027 alle Flüge vom Flughafen Leeds Bradford einstellen und damit alle seine 5 derzeitigen Strecken von diesem Flughafen schließen. Laut der Fluggesellschaft folgt dieser Schritt auf eine Überprüfung des Streckennetzes und ist Teil eines umfassenderen Plans, Kapazitäten auf Strecken und Flughäfen mit einer stärkeren Kundennachfrage zu verlagern. Passagieren, die für Flüge nach dem Stichtag gebucht haben, wird eine kostenlose Umleitung von einem anderen EasyJet-Flughafen oder eine vollständige Rückerstattung angeboten, während die verbleibenden Flüge bis zum Schließungsdatum voraussichtlich planmäßig durchgeführt werden. Da es sich hierbei um eine von der Fluggesellschaft veranlasste Annullierung handelt und nicht um ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, haben anspruchsberechtigte Fluggäste unter Umständen einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € gemäß EG 261.

Fluggäste, die von dieser Flugbeeinträchtigung betroffen sind, haben gemäß den Fluggastrechteverordnungen möglicherweise einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 €.

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Details zur Flugbeeinträchtigung

},{EasyJet wird nach den letzten Flügen am 5. Januar 2027 den Flughafen Leeds Bradford verlassen und damit alle seine 5 derzeitigen Strecken von diesem Flughafen einstellen. Für Fluggäste bedeutet dies, dass alle, die nach diesem Datum für Flüge mit EasyJet ab Leeds gebucht sind, entweder eine Rückerstattung oder einen neuen Startflughafen benötigen.

Laut der Fluggesellschaft folgt dieser Schritt auf eine interne Überprüfung des Streckennetzes und ist Teil einer umfassenderen Strategie, die Kapazitäten auf Strecken und Flughäfen mit einer stärkeren Kundennachfrage zu konzentrieren. Dies steht nicht im Zusammenhang mit dem Wetter, technischen Problemen, flugverkehrskontrollbedingten Beschränkungen oder Streiks. Es handelt sich um eine kommerzielle Entscheidung der Fluggesellschaft.

Diese Strecken vom Flughafen Leeds Bradford werden eingestellt:

  • Palma de Mallorca

  • Málaga

  • Paris Charles de Gaulle

  • Barcelona

  • Belfast

Ab dem 6. Januar 2027 wird EasyJet keine Abflüge oder Ankünfte mehr am Flughafen Leeds Bradford durchführen. Einige saisonale Verbindungen, insbesondere nach Málaga und Palma de Mallorca, verschwinden bereits ab November aus dem Buchungssystem, aber die Fluggesellschaft gibt an, dass die verbleibenden Flüge bis zum Schließungsdatum wie geplant durchgeführt werden.

Kunden mit Buchungen nach dem Stichtag werden direkt kontaktiert. Sie können sich kostenlos über einen anderen EasyJet-Flughafen umleiten lassen oder eine vollständige Rückerstattung verlangen. EasyJet hat sich zudem für die Unannehkeiten entschuldigt und erklärt, dass die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen bezüglich der Fluggastrechte nachkommen wird.

Der Flughafen Leeds Bradford hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Acht weitere Fluggesellschaften, darunter Jet2 und Ryanair, werden den Betrieb am Flughafen fortsetzen, sodass sich die Beeinträchtigung auf den Flugplan von EasyJet beschränkt und nicht den gesamten Flughafenbetrieb betrifft.

Für einige Reisende besteht die praktische Auswirkung möglicherweise lediglich in einem Wechsel des Flughafens. Je nachdem, welche Ersatzoptionen am besten geeignet sind, reisen Passagiere stattdessen eventuell über Manchester, Liverpool oder Newcastle.

Der Rückzug erfolgt in einer Phase weitreichender Veränderungen bei EasyJet. Zwei Wochen zuvor hatte die Fluggesellschaft ein Übernahmeangebot von Apollo in Höhe von 5,7 Milliarden Pfund angenommen und vor einem Gewinnrückgang von 70 % aufgrund schwächerer Buchungszahlen und höherer Treibstoffkosten gewarnt. Die Geschäftsführung erklärte, dass die Reduzierung leistungsschwächerer Standorte wie Leeds Bradford einer der Schritte zur Verbesserung der Rentabilität sei.

Wenn Ihr EasyJet-Flug von Leeds Bradford annulliert wird und Ihre Reise unter EG 261 fällt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie auf eine Umleitung oder Rückerstattung. Da es sich hierbei um eine von der Fluggesellschaft verursachte Annullierung handelt und nicht um ein Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs, lohnt es sich zu prüfen, was für Ihre Buchung gilt. Wenn Sie schnell Gewissheit haben möchten, können Sie Ihre Entschädigung mit AirHelp in nur 2 Minuten prüfen.

Kennen Sie Ihre Rechte

Das sind Ihre Fluggastrechte

Wenn Ihr Flug beeinträchtigt ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen und Entschädigungen gemäß EG 261 und anderen anwendbaren Gesetzen.

Bis zu 600 € Entschädigung

Fluggäste, deren Flüge annulliert wurden oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet haben, haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Flug.

Umleitung oder Rückerstattung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihre Fluggesellschaft eine Alternative anbieten. Sie können auch eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten.

Betreuung und Unterstützung

Ihre Fluggesellschaft muss Ihnen Verpflegung und Erfrischungen zur Verfügung stellen, wenn sich Ihr Flug um mehr als ein paar Stunden verspätet.

Unterkunft

Wenn Sie nicht zu Hause sind und sich Ihr Flug über Nacht verzögert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft und den Transport dorthin anbieten.

Kommunikation

Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf 2 Telefongespräche oder E-Mails, wenn sich Ihr Flug um mehr als 1 Stunde verzögert.

Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Welche Betreuungsleistungen und Entschädigungen Ihnen genau zustehen, hängt jedoch von den konkreten Umständen und Ihrem Flug ab. Befolgen Sie stets die Anweisungen Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Check-in- und Boarding-Zeiten.

Die Fakten

Zusammenfassung

Beeinträchtigung

Annullierungen

Ursache

Sonstiges

Status

Zukünftig – bestätigte Beeinträchtigung

Entschädigung

Möglicher Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung

Betroffene Fluggesellschaften

EasyJet

Betroffene Flughäfen

Flughafen Leeds/Bradford

Betroffene Städte

Leeds

Betroffene Länder

Vereinigtes Königreich

Start date

2027-01-05

Überprüft von

Matteo Floris

Aktualisierungsdatum

25. August 2026

Was Sie tun können, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist

Wenn Sie in die, aus der oder innerhalb der Europäischen Union reisen, erfahren Sie hier, was Sie bei einer Beeinträchtigung tun sollten.

Sammeln Sie Nachweise dafür, dass Ihr Flug annulliert wurde, z. B. Bordkarte, Gutscheine und alle anderen Reiseunterlagen.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und der Gründe dafür geben.

Fordern Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen an - oder eine Rückerstattung.

Notieren Sie sich die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.

Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, durch die Sie möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bei Bedarf ein Hotelzimmer stellen.

Bewahren Sie Ihre Belege auf, wenn Ihr annullierter Flug am Ende zusätzliche Kosten verursacht.

Teilen Sie es mit Ihren Freunden.

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