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Lufthansa annulliert Flug von München nach Peking nach Fehler im Drucksystem
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Recht auf Entschädigung
Überprüft von Alice Mariscott-Wyatt
Letzte Aktualisierung: 4. August 2026
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Betroffene Flüge
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Betroffene Flughäfen
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Betroffene Fluggesellschaften
Überblick über die Beeinträchtigung
Lufthansa annullierte am 31. Juli 2026 den Flug LH722 zwischen dem Flughafen München und dem Beijing Capital International Airport, nachdem ein Fehler im Drucksystem den Airbus A350 kurz nach dem Start zur Umkehr zwang. Die Besatzung verbrachte rund 2 Stunden und 15 Minuten auf einer Höhe von 17.000 Fuß mit der Behebung des Problems, bevor sie sicher wieder in München landete, wo die Passagiere zur Umbuchung ins Terminal 2 gebracht wurden.
Da es sich hierbei offenbar um ein technisches Problem innerhalb des normalen Flugbetriebs der Fluggesellschaft handelte, haben betroffene Passagiere möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € gemäß EG 261 sowie auf eine Umleitung und Betreuungsleistungen während der Wartezeit.
Passagiere, die von dieser Flugbeeinträchtigung betroffen sind, haben gemäß den Fluggastrechteverordnungen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
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Details der Beeinträchtigung
Der Lufthansa-Flug LH722 vom Flughafen München zum Beijing Capital International Airport wurde am 31. Juli 2026 umgeleitet und anschließend annulliert, nachdem die Besatzung kurz nach dem Start einen Fehler im Drucksystem festgestellt hatte. Für die Passagiere bedeutete dies eine unerwartete Rückkehr nach München und eine beeinträchtigte Langstreckenreise, noch bevor sie überhaupt Europa verlassen hatten.
Der Airbus A350-941 sollte planmäßig die 7.721 Kilometer lange Strecke von München nach Peking zurücklegen. Nach dem Abflug verblieb das Flugzeug auf einer Höhe von 17.000 Fuß, während die Besatzung rund 2 Stunden und 15 Minuten lang an der Behebung des Problems arbeitete. Dabei kreiste die Maschine über Mitteleuropa und flog kurzzeitig in den tschechischen Luftraum ein, bevor die Entscheidung zur Umkehr getroffen wurde.
Das Flugzeug landete wieder sicher auf der Landebahn 08R am Flughafen München, und es wurden keine Verletzten gemeldet. Das Problem führte zwar nicht zu einem sofortigen Notsinkflug, war jedoch schwerwiegend genug, dass der Flug nach Peking an diesem Tag nicht fortgesetzt werden konnte.
Da das Flugzeug am selben Tag nicht wieder eingesetzt werden konnte, annullierte Lufthansa den Umlauf. Die Passagiere wurden für Umbuchungen auf spätere Flüge zurück zum Terminal 2 in München gebracht. Es wurden keine weiteren Folge-Annullierungen gemeldet, was darauf hindeutet, dass sich die Beeinträchtigung auf diesen einen Flug beschränkte.
Womit die Passagiere auf LH722 konfrontiert waren, war einfach, aber dennoch frustrierend:
Der Flug kehrte nach München zurück, anstatt nach Peking weiterzufliegen.
Der Flug von München nach Peking am 31. Juli 2026 wurde annulliert.
Die Passagiere mussten zum Terminal 2 zurückkehren und auf neue Reisevorkehrungen warten.
Die Beeinträchtigung war auf ein technisches Problem im laufenden Betrieb zurückzuführen und nicht auf äußere Einflüsse wie das Wetter oder flugverkehrskontrollbedingte Beschränkungen. Obwohl jedes technische Problem während des Flugs beunruhigend ist, kehrte das Flugzeug sicher zurück und der Betrieb wurde nach der Abfertigung wieder aufgenommen.
Wenn Sie als Passagier von Lufthansa von dieser Annullierung betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung gemäß EG 261. Da die Reise in Deutschland beginnen sollte, steht den Passagieren unter Umständen auch eine Umleitung oder eine Rückerstattung zu, zuzüglich Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen und einer Unterkunft, falls sich die Verspätung über Nacht erstreckt.
Eine Annullierung auf der Langstrecke kann eine unkomplizierte Reise schnell in Stunden der Ungewissheit, zusätzliches Warten und überstürzte Umbuchungen verwandeln. Wenn Sie am 31. Juli 2026 mit LH722 reisen sollten, können Sie Ihre Entschädigung mit AirHelp in nur 2 Minuten prüfen und sehen, was für Ihre Reise gilt.
Kennen Sie Ihre Rechte
Das sind Ihre Fluggastrechte
Wenn Ihr Flug beeinträchtigt ist, haben Sie gemäß EG 261 und anderen geltenden Gesetzen möglicherweise Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen und Entschädigungen.
Bis zu 600 € Entschädigung
Fluggäste, deren Flüge annulliert wurden oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet haben, haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Flug.
Umleitung oder Rückerstattung
Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihre Fluggesellschaft eine Alternative anbieten. Sie können auch eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie nicht mehr reisen möchten.
Betreuung und Unterstützung
Ihre Fluggesellschaft muss Verpflegung und Erfrischungen bereitstellen, wenn sich Ihr Flug um mehr als ein paar Stunden verzögert.
Unterkunft
Wenn Sie nicht zu Hause sind und sich Ihr Flug über Nacht verzögert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft und den Transport dorthin anbieten.
Kommunikation
Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf 2 Telefonanrufe oder E-Mails, wenn sich Ihr Flug um mehr als 1 Stunde verzögert.
Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Die genauen Betreuungsleistungen und Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben, hängen jedoch von Ihren spezifischen Umständen und Ihrem Flug ab. Befolgen Sie stets die Anweisungen Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Check-in- und Boarding-Zeiten.
Die Fakten
Zusammenfassung
Beeinträchtigung
Annullierungen
Ursache
Sonstige
Status
Vergangene Beeinträchtigung
Entschädigung
Möglicher Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung
Betroffene Flüge
1
Betroffene Fluggesellschaften
Lufthansa
Betroffene Flughäfen
Flughafen München Franz Josef Strauß, Flughafen Peking-Hauptstadt
Betroffene Städte
München, Peking
Betroffene Länder
Deutschland, China
Start date
2026-07-31
Enddatum
2026-07-31
Überprüft von
Alice Mariscott-Wyatt
Aktualisierungsdatum
4. August 2026
Was Sie tun können, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist
Wenn Sie in die, aus der oder innerhalb der Europäischen Union reisen, erfahren Sie hier, was Sie im Falle einer Beeinträchtigung tun sollten.
Sammeln Sie Nachweise dafür, dass Ihr Flug annulliert wurde, z. B. Bordkarte, Gutscheine und alle anderen Reiseunterlagen.
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und der Gründe dafür geben.
Fordern Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen an - oder eine Rückerstattung.
Notieren Sie sich die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.
Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, durch die Sie möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten.
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bei Bedarf ein Hotelzimmer stellen.
Bewahren Sie Ihre Belege auf, wenn Ihr annullierter Flug am Ende zusätzliche Kosten verursacht.


