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Streiks bei Fluggesellschaften könnten Flüge im August 2026 in ganz Europa und darüber hinaus beeinträchtigen

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Recht auf Entschädigung

Überprüft von Matteo Floris

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2026

Überblick über die Beeinträchtigung

Streiks des Personals von Fluggesellschaften und Flughäfen prägen die Sommerreisesaison 2026, wobei im August weitere Verspätungen und Annullierungen möglich sind, nachdem frühere Arbeitsniederlegungen in Deutschland Hunderte von Annullierungen verursacht und weitreichende Beeinträchtigungen an großen Drehkreuzen ausgelöst haben. Da die Netzwerke der Fluggesellschaften eng miteinander verbunden sind, können sich selbst lokale Arbeitskämpfe schnell auf Routen in anderen Ländern auswirken.

Für Fluggäste könnte dies kurzfristige Flugplanänderungen in einem der reisestärksten Monate für Urlaubsreisen bedeuten. Wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU aufgrund eines Streiks des Personals einer Fluggesellschaft annulliert wird oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet, könnten Sie gemäß EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie auf eine Umleitung oder Rückerstattung und Betreuungsleistungen am Flughafen haben. Streiks, die von externen Dienstleistern verursacht werden, führen seltener zu einem Entschädigungsanspruch, aber Fluggesellschaften sind dennoch verpflichtet, Fluggäste während der Beeinträchtigung zu unterstützen.

Fluggäste, die von dieser Flugbeeinträchtigung betroffen sind, haben gemäß den Fluggastrechteverordnungen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

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Details zur Beeinträchtigung

Streiks des Personals von Fluggesellschaften und Flughäfen drohen im August 2026 weitere Beeinträchtigungen zu verursachen, wobei Flüge in ganz Europa und darüber hinaus gefährdet sind, nachdem frühere Arbeitsniederlegungen in Deutschland zu Hunderten von Annullierungen und weitreichenden Folgeverspätungen geführt haben.

Für Fluggäste könnte dies kurzfristige Annullierungen, längere Verspätungen und verpasste Anschlussflüge in einer der reisestärksten Zeiten des Jahres für Urlaubsreisen bedeuten.

Die Spannungen bauen sich bereits seit Monaten auf. Bereits im Februar zwang eine Arbeitsniederlegung bei Deutschlands größter Fluggesellschaft zu Hunderten von Annullierungen und beeinträchtigte Flüge an den wichtigsten Drehkreuzen des Landes. Tarif- und Dienstplanstreitigkeiten sind bei mehreren europäischen und außereuropäischen Fluggesellschaften nach wie vor ungelöst, was das Risiko weiterer Beeinträchtigungen erhöht, sollten die Verhandlungen im August erneut scheitern.

Da die Netzwerke der Fluggesellschaften so eng miteinander verbunden sind, kann sich selbst eine lokale Arbeitsniederlegung schnell über den ursprünglichen Flughafen oder die Fluggesellschaft hinaus ausbreiten. Verspätete ankommende Flugzeuge, beeinträchtigte Flugbesatzungen und verpasste Anschlussflüge können einen einzigen Arbeitskampf in ein weitaus größeres Reiseproblem verwandeln.

Was hinter dem aktuellen Risiko von Beeinträchtigungen steckt:

  • Gewerkschaften fordern die Wiederherstellung von Gehältern und Dienstplänen, die während COVID-19 gekürzt wurden.

  • Fluggesellschaften haben immer noch mit höheren Treibstoff- und Finanzierungskosten zu kämpfen.

  • Fluggastverbände warnen, dass Millionen von Reisenden betroffen sein könnten, wenn sich einzelne Aktionen ausweiten oder koordiniert werden.

Nicht jeder Streik wirkt sich in gleicher Weise auf Ihre Rechte aus. In Europa können Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen, häufig eine Entschädigung fordern, wenn eine Annullierung oder eine lange Verspätung durch das eigene Personal der Fluggesellschaft verursacht wird.

Wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder aufgrund eines Streiks des Personals der Fluggesellschaft mehr als 3 Stunden zu spät ankommt, haben Sie gemäß EG 261 möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Zudem sollte Ihnen die Wahl zwischen einer Umleitung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und einer Rückerstattung angeboten werden, und die Fluggesellschaft muss bei Bedarf Verpflegung, Erfrischungen und eine Hotelunterkunft bereitstellen.

Dies gilt jedoch nicht für jede Beeinträchtigung. Wenn Verspätungen oder Annullierungen durch die Flugverkehrskontrolle oder einen anderen externen Dienst und nicht durch die Fluggesellschaft selbst verursacht werden, ist eine finanzielle Entschädigung weniger wahrscheinlich. Aber selbst dann muss sich die Fluggesellschaft um Sie kümmern, während Sie warten.

Außerhalb Europas sind die Regelungen uneinheitlicher. In den Vereinigten Staaten haben Fluggäste im Allgemeinen Anspruch auf Rückerstattungen bei Annullierungen oder größeren Flugplanänderungen, aber es gibt keine standardmäßige Geldzahlung bei Verspätungen. Kanada, das Vereinigte Königreich und andere Länder haben eigene Systeme, sodass für Langstreckenreisen mit mehreren Flugsegmenten von einem Teilabschnitt zum nächsten unterschiedliche Regeln gelten können.

Wenn Sie in den kommenden Wochen verreisen, lohnt es sich, die Mitteilungen der Fluggesellschaft aufmerksam zu verfolgen, zusätzliche Zeit für Anschlussflüge einzuplanen und die Belege für Mahlzeiten, Transport oder Hotels aufzubewahren, falls sich Ihre Pläne ändern. Diese Belege können es später erleichtern, Ihre Kosten zurückzufordern.

Eine Flugbeeinträchtigung ist schon stressig genug, ohne dass man die Regeln mühsam selbst herausfinden muss. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet ist oder annulliert wurde, können Sie mit der kostenlosen Flugprüfung von AirHelp in nur 2 Minuten prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Kennen Sie Ihre Rechte

Das sind Ihre Fluggastrechte

Wenn Ihr Flug beeinträchtigt ist, haben Sie gemäß EG 261 und anderen geltenden Gesetzen möglicherweise Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen und Entschädigungen.

Bis zu 600 € Entschädigung

Fluggäste, deren Flüge annulliert wurden oder mehr als 3 Stunden Verspätung hatten, haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Flug.

Umleitung oder Rückerstattung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihre Fluggesellschaft eine Alternative bereitstellen. Sie können auch eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten.

Betreuung und Unterstützung

Ihre Fluggesellschaft muss Verpflegung und Erfrischungen bereitstellen, wenn sich Ihre Reise um mehr als ein paar Stunden verzögert.

Unterbringung

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort befinden und sich Ihre Reise über Nacht verzögert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft und den Transport dorthin anbieten.

Kommunikation

Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf 2 Telefongespräche oder E-Mails, wenn sich Ihre Reise um mehr als 1 Stunde verzögert.

Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde. Die genauen Betreuungsleistungen und Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben, hängen jedoch von Ihren spezifischen Umständen und Ihrem Flug ab. Befolgen Sie stets die Anweisungen Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Check-in- und Boarding-Zeiten.

Die Fakten

Zusammenfassung

Beeinträchtigung

Verspätungen und Ausfälle

Ursache

Streik der Fluggesellschaft

Status

Zukunft – potenzielle Beeinträchtigung

Entschädigung

Möglicher Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung

Betroffene Länder

Deutschland

Überprüft von

Matteo Floris

Aktualisierungsdatum

30. Juli 2026

Was Sie tun können, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist

Wenn Sie in die, aus der oder innerhalb der Europäischen Union reisen, erfahren Sie hier, was Sie im Falle einer Beeinträchtigung tun sollten.

Sammeln Sie Nachweise dafür, dass Ihr Flug annulliert wurde, z. B. Bordkarte, Gutscheine und alle anderen Reiseunterlagen.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und der Gründe dafür geben.

Fordern Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen an - oder eine Rückerstattung.

Notieren Sie sich die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.

Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, durch die Sie möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten.

Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bei Bedarf ein Hotelzimmer stellen.

Bewahren Sie Ihre Belege auf, wenn Ihr annullierter Flug am Ende zusätzliche Kosten verursacht.

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